Antrag und Förderbedingungen

Fokus: Polnisch 2025-2027 © © Goethe-Institut © Goethe-Institut

Förderbedingungen
 
Die Förderung bezieht sich ausschließlich auf die Übersetzung von Büchern, die in der aktuellen Schwerpunktsprache auf Litrix.de vorgestellt werden. Der Förderschwerpunkt der Jahre 2025 - 2027 ist Polnisch.

Voraussetzungen für die Förderung sind jeweils ein Vertrag zwischen dem ausländischen Lizenznehmer und dem deutschen Lizenzgeber sowie mit dem Übersetzer / der Übersetzerin des Werkes. Die Fördersumme wird erst bei Vorlage der publizierten Übersetzung ausgezahlt. Gefördert wird die Übersetzung ins Polnische mit einem Übersetzungshonorar von 12-14 € pro 1800 Zeichen (inklusive Leerzeichen) des deutschen Originals. Für die Übersetzung von Lyrik und Graphic Novels werden je nach Schwierigkeitsgrad des Textes individuelle Vereinbarungen zur Höhe des Übersetzerhonorars getroffen. Der maximale Förderrahmen pro Buch liegt bei 5.000 € für die Übersetzungskosten.

Die Suche nach geeigneten Übersetzer*innen für die jeweilige Textsorte findet in Absprache mit Litrix.de statt.

Der Lizenzkostenzuschuss liegt in der Regel bei 50 Prozent. Die Lizenzkosten können jedoch nur bis zu einem Höchstbetrag von 2000 € bezuschusst werden.

Wie im Fördervertrag festgelegt, zahlt der Verlag das Übersetzungshonorar direkt an den Übersetzer / die Übersetzerin aus, sobald die Übersetzung fertiggestellt wurde. Sobald das Buch veröffentlicht ist, ist der polnische Verlag verpflichtet, drei Exemplare des Buches an den Bereich Literatur und Übersetzungsförderung in der Zentrale des Goethe-Instituts in München zu schicken. Nach Erhalt der Exemplare zahlt das Goethe-Institut dem Verlag die Lizenzgebühr und den dem Übersetzer zustehenden Betrag aus (gegen Vorlage eines Nachweises, aus dem die Überweisung des Honorars an den Übersetzer / die Übersetzerin hervorgeht).

Der Förderrahmen für den Polnisch-Schwerpunkt wird unter dem Vorbehalt festgelegt, dass die Fördermittel für Litrix.de auch weiterhin in vollem Umfang zur Verfügung stehen. Sollte dies nicht der Fall sein, entstehen für den Geförderten hierdurch keinerlei rechtliche Ansprüche.


Antrag
   

Dem Antrag auf Übersetzungsförderung müssen folgende Unterlagen beigefügt werden:
  •     Kostenkalkulation mit Angabe der Auflagenhöhe
  •     Lizenzvertrag
  •     Übersetzer*innenvertrag
  •     Projektbegründung (Einbettung des Werkes in das Verlagsprofil, angestrebte Zielgruppe etc.)


Voraussetzung für einen Zuschuss ist,
  • dass das Buch zum Zeitpunkt des Bewilligungsbescheids nicht bereits im Druck oder erschienen ist.
  • dass die Übersetzung aus dem deutschen Originaltext vorgenommen wird.

Die Antragsunterlagen senden Sie bitte per Post oder E-Mail an:

Elżbieta Jeleń
Leiterin Information & Bibliothek
Goethe-Institut Krakau
ul. Podgórska 34
31-536 Kraków
Tel.: + 48 504 041 177
Elzbieta.Jelen@goethe.de

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