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Antrag und Förderbedingungen

Förderbedingungen

Die Förderung bezieht sich ausschließlich auf die Übersetzung von Büchern, die in der aktuellen Schwerpunktsprache auf Litrix.de vorgestellt werden. Der Förderschwerpunkt der Jahre 2022 - 2024 ist Italienisch.

Voraussetzungen für die Förderung sind jeweils ein Vertrag zwischen dem ausländischen Lizenznehmer und dem deutschen Lizenzgeber sowie mit dem Übersetzer / der Übersetzerin des Werkes. Die Fördersumme wird erst bei Vorlage der publizierten Übersetzung ausgezahlt. Gefördert wird die Übersetzung ins Italienische mit einem Übersetzungshonorar von 18 € pro 2000 Zeichen (inklusive Leerzeichen) des deutschen Originals. Für die Übersetzung von Lyrik und Graphic Novels werden je nach Schwierigkeitsgrad des Textes individuelle Vereinbarungen zur Höhe des Übersetzerhonorars getroffen. Der maximale Förderrahmen pro Buch liegt in der Regel bei 5.000 € für die Übersetzungskosten.

Die Suche nach geeigneten Übersetzer*innen für die jeweilige Textsorte findet in Absprache mit Litrix.de statt.

Der Lizenzkostenzuschuss liegt in der Regel bei 50 Prozent. Die Lizenzkosten können jedoch nur bis zu einem Höchstbetrag von 2000 € bezuschusst werden.

Wie in dem an den Verlag übermittelten Vertrag festgelegt, bezahlt der Verlag den Übersetzer direkt, sobald die Übersetzung fertig ist. Wenn das Buch veröffentlicht wird, muss der italienische Verlag drei Exemplare des Buches nach München schicken. Nach Erhalt der Exemplare zahlt das Goethe-Institut dem Verlag die Lizenzgebühr und den dem Übersetzer zustehenden Betrag (gegen Vorlage einer Überweisung des Verlags an den Übersetzer).

Der Förderrahmen für den Italienisch-Schwerpunkt wird unter dem Vorbehalt festgelegt, dass die Fördermittel für Litrix.de auch weiterhin in vollem Umfang zur Verfügung stehen. Sollte dies nicht der Fall sein, entstehen für den Geförderten hierdurch keinerlei rechtliche Ansprüche.

Antrag  
Dem Antrag auf Übersetzungsförderung müssen folgende Unterlagen beigefügt werden:
  • Kostenkalkulation mit Angabe der Auflagenhöhe
  • Lizenzvertrag
  • Übersetzer*innenvertrag
  • Projektbegründung (Einbettung des Werkes in das Verlagsprofil, angestrebte Zielgruppe etc.)

Voraussetzung für einen Zuschuss ist,
  • dass das Buch zum Zeitpunkt des Bewilligungsbescheids nicht bereits im Druck oder erschienen ist.
  • dass die Übersetzung aus dem deutschen Originaltext vorgenommen wird.

Die Antragsunterlagen senden Sie bitte per Post oder E-Mail an:

Beate Neumann
Stellvertretende Institutsleiterin
Leiterin der Informations- und Bibliotheksarbeit
Goethe-Institut Mailand
Via San Paolo 10
20121 Mailand
Tel.: + 39 02 77691720
Fax: +39 02 76009186
Beate.Neumann@goethe.de
 

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